Ski
Garantie
Die 3 Vallées bieten während der gesamten Wintersaison die größte Anzahl miteinander verbundener geöffneter Pisten in Europa.
Dafür sorgen nicht nur die natürlichen Bedingungen, sondern auch kontinuierliche Investitionen in die technische Beschneiung: 2.783 Schneeerzeuger decken 54 % des Skigebiets ab. Zusätzlich präparieren 70 Pistenfahrzeuge jede Nacht die Abfahrten.
Die Pisten der 3 Vallées liegen auf Höhen zwischen 1.100 und 3.230 Metern, 85 % des Skigebiets befinden sich oberhalb von 1.800 Metern. Die Kombination aus leistungsfähiger Beschneiung, der Höhenlage des Skigebiets und den durchgehend über 2.000 Meter gelegenen Verbindungen zwischen den Tälern sorgt damit während des gesamten Winters für zuverlässige Schneeverhältnisse.
Garantiebedingungen:
Sollte ein anderes Skigebiet Ihnen eine größere Anzahl an miteinander verbundenen, geöffneten Pisten bieten, verpflichten sich die 3 Vallées, Ihnen jeden nicht genutzten Tag während der Gültigkeitsdauer Ihres Skipasses zu erstatten. Diese Garantie gilt an jedem Tag der Saison, an dem das Skigebiet 3 Vallées geöffnet ist.
Diese Garantie gilt für alle 3-Vallées-Skipässe für Aufenthalte ab 6 Tagen (ausgenommen sind der Saisonpass, der Liberté-Pass 3 Vallées und der Wanderpass), die im Internet, als All-inclusive-Paket bei der Reservierungszentrale Ihres Skigebiets, bei Ihrer Unterkunft oder bei einem Reiseveranstalter erworben wurden, der dieses Angebot in seinem Prospekt oder auf seiner Website anbietet.
Sollte ein einziges europäisches Skigebiet eine größere Anzahl an verbundenen, geöffneten Pisten bieten, verpflichten sich die 3 Vallées, Ihnen jeden nicht genutzten Tag während der Gültigkeitsdauer Ihres Skipasses in Form einer Gutschrift zu erstatten. Die Rückerstattung kann nur für den oder die nicht genutzten Tage erfolgen, an denen ein anderes europäisches Skigebiet eine größere Anzahl an verbundenen, geöffneten Pisten vorweisen könnte als das Skigebiet Les 3 Vallées. Der Nachweis einer besseren Pistenverfügbarkeit an anderer Stelle muss überprüfbar sein und vom Kunden erbracht werden.
Es werden ausschließlich die Pisten berücksichtigt, die aufgrund von Schneemangel gesperrt sind: Sperrungen aufgrund von Unwettern, technischen Störungen oder aus Sicherheitsgründen (Lawinenauslösung, Gletscherspalten usw.) können nicht zur Inanspruchnahme der Garantie herangezogen werden. Eine Piste gilt als verbunden, wenn sie direkt oder über eine Seilbahn mit einer anderen Piste verbunden ist, sodass beide zusammen ein zusammenhängendes Gebiet bilden. Als genutzter Tag gilt jeder Tag, an dem mindestens eine Seilbahn genutzt wurde. Diese Angabe wird anhand Ihres Skipasses überprüft.
So nehmen Sie die Garantie in Anspruch: Bitte reichen Sie Ihren Skipass, den Kaufbeleg sowie die Nachweise, die belegen, dass andernorts bessere Öffnungszeiten herrschten, innerhalb von zwei Monaten nach Ende Ihres Aufenthalts an den Schaltern Ihrer Seilbahn-Betreibergesellschaft oder per Post an die Association des 3 Vallées – 378 avenue des Bellevillle – 73600 MOUTIERS TARENTAISE – Frankreich ein. Diese erstattet Ihnen die nicht genutzten Tage. Die Rückerstattung erfolgt in Form einer Gutschrift in Höhe des zeitanteiligen Werts der nicht genutzten Tage innerhalb von 4 Monaten nach Eingang der Unterlagen. Die Gutschrift ist für die laufende und die folgende Saison einlösbar.
